In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Straßenbau, Industriemaschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes seit Februar 2006 schon ab 85 dB(A) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingienieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
Selbst der sicherste Gehörschützer nützt nur dann etwas, wenn er auch getragen wird. Deshalb hat Tragekomfort seit jeher höchste Priorität.
Europische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfrofen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Beschläge + Eisenwaren GmbH
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