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Rauchmelderpflicht

Beinahe alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand in Deutschland, über 600 Todesopfer pro Jahr – wären alle Wohnungen und Häuser in Deutschland mit einem Rauchmelder ausgestattet, ließe sich diese Zahl drastisch reduzieren.

In sechs deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung mit aufgenommen.

Während im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht derzeit auf Neubauten beschränkt ist, gehen die gesetzlichen Vorgaben in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein noch einen – sinnvollen – Schritt weiter: hier gibt es auch eine Regelung für Bestandsbauten. Während in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis spätestens Ende 2009 Rauchmelder installiert sein müssen, sind die Fristen in Hamburg (bis Ende 2010) und Hessen (bis 2014) etwas großzügiger gesteckt.

Bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind in den ürigen Bundesländern die Besitzer der Wohnungen und Häuser für die Installation verantwortlich.

 

Wir führen in unserem Lagersortiment die Stand-Alone-Rauchmelder oder aber auch den Rauchmelder, der per Funk mit anderen Meldern vernetzt werden kann.

Artikel Nr.
 181325   ABUS Rauchmelder RM03 VDS
 181326   ABUS Rauchmelder RM04 VDS Funk
 

LÜTTEKEN

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